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   VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06   

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https://dejure.org/2007,31288
VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06 (https://dejure.org/2007,31288)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29.01.2007 - 4 A 469/06 (https://dejure.org/2007,31288)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 4 A 469/06 (https://dejure.org/2007,31288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Höchstsatzes der Pauschale für Postdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen zugunsten einer Behörde

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Göttingen, 29.08.2002 - 3 B 3204/02

    Auslagenpauschale; Behörde; Kostenerstattung

    Auszug aus VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06
    Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Regelung erforderten es nicht, die Behörde insoweit besser zu stellen als Rechtsanwälte, bei denen die Obergrenze von 15 % zweifelsfrei galt (VG Göttingen, B. v. 29.08.2002 - 3 B 3204/02 - in juris; VG Hamburg, B. v. 06.08.2002 - 8 VG 2252/02 - in juris).
  • VG Hamburg, 06.08.2002 - 8 VG 2252/02
    Auszug aus VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06
    Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Regelung erforderten es nicht, die Behörde insoweit besser zu stellen als Rechtsanwälte, bei denen die Obergrenze von 15 % zweifelsfrei galt (VG Göttingen, B. v. 29.08.2002 - 3 B 3204/02 - in juris; VG Hamburg, B. v. 06.08.2002 - 8 VG 2252/02 - in juris).
  • Drs-Bund, 11.01.2000 - BT-Drs 14/2487
    Auszug aus VG Schleswig, 29.01.2007 - 4 A 469/06
    Obwohl sich die Gesetzesbegründungen hierzu ausschweigen (BT-Drs. 15/1971 und BT-Drs. 14/2487), muss angenommen werden, dass mit dieser Änderung nicht nur eine redaktionelle Anpassung aufgrund der Ersetzung der BRAGO durch das RVG beabsichtigt war, sondern auch eine inhaltliche Änderung.
  • VG Berlin, 14.03.2012 - 35 KE 3.12

    Verfahrenskosten; Ansatz des Pauschalhöchstbetrages bei Post- und

    Nach wohl überwiegender Auffassung der Verwaltungsgerichte setzt die Geltendmachung der Pauschale lediglich voraus, dass überhaupt Aufwendungen für Post- und Telekommunikation angefallen sind; auf die Höhe der tatsächlichen (ggf. geringeren) Auslagen kommt es hingegen nicht an, solange nur die Pauschale verlangt wird (so auch VG Gera, Beschluss vom 19. August 2010 - 2 Nc 1752/09 Ge -, Juris; ders., Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 1 E 501/03.GE -, Juris [mit Begründung im Sonett]; VG München, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - M 11 M 10.3646 -, Juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 4 A 469/06 -, Juris; VG Augsburg, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - Au 3 KL 03.1206 -, Juris; a. A. VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 9 B 207/07 -, Juris; VG Berlin, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VG 9 KE 90.10 -).

    Nunmehr erfasst der Verweis in § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO nur noch den "Höchstsatz der Pauschale" nach Nr. 7002 VV (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 4 A 469/06 - zitiert nach Juris).

  • VG Gera, 19.08.2010 - 2 Nc 1752/09

    Rechtsanwaltsvergütung; Aufwendungen für Post- und

    Nunmehr erfasst der Verweis in § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO nur noch den "Höchstsatz der Pauschale" nach Nr. 7002 VV (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 4 A 469/06 - zitiert nach juris).
  • VG München, 10.01.2012 - M 5 M 11.2655

    Erinnerung; Post- und Telekommunikationspauschale; rechtliches Gehör; Wahlrecht

    Soweit die Antragstellerbevollmächtigten darauf hinweisen, dass insoweit zu Unrecht eine Bevorzugung der Behörde stattfinde, da die Pauschale nach Nr. 7002 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für einen Rechtsanwalt nur 20% der Gebühren, höchstens 20,- EUR betrage, die Behörde aber von vornherein den Höchstsatz der Pauschale verlangen könne, so ist dies nach dem eindeutigen Wortlaut von § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO zulässig und war vom Gesetzgeber auch ausdrücklich aus Vereinfachungsgründen so beabsichtigt (VG Schleswig vom 29.1.2007, 4 A 469/06; Olbertz in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a. a. O., RdNr. 85a zu § 162 unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien).
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